Datenhunger – Aktuell

Von WhatsApp, Prüfungsdaten und Impfeinladungen

Fragen, Probleme und Skandale kommen im Gebiet des Datenschutzes immer wieder auf. Hier ist ein Überblick über aktuelle Themen in diesem Bereich.

WhatsApp’s neue Nutzungsbedingungen

Der Messengerdienst WhatsApp ändert seine Nutzungsbedingungen und will damit zukünftig ausgewählte Daten von Nutzern an Facebook-Unternehmen und Werbepartner weitergeben.

Matthias Schwarzer vom Redaktionsnetzwerk Deutschland erklärt, dass allgemeine Daten, wie beispielsweise Standort- und Geräteinformationen, sowie IP-Adressen durch diese Neuerung ausgetauscht werden können. Laut der Nutzungsbedingungen sollen die Daten unter anderem für die Steigerung der Produktsicherheit, jedoch auch für Verbesserungs- und Vermarktungszwecke genutzt werden.

Im EU-Ausland müssen Nutzer bis zum 8. Februar zustimmen, dass sie ihre Daten an Facebook weitergeben möchten. Innerhalb der EU ist die Weitergabe aufgrund der strikteren Datenschutzbestimmungen der europäischen Datenschutzverordnung (DSGVO) insofern beschränkt, dass die Daten nicht für Werbezwecke genutzt werden sollen.

Kritisiert werden die sehr allgemeinen und vagen Formulierungen der neuen Regelungen: “Was genau Whatsapp da eigentlich treibt, lässt sich kaum kontrollieren”, so Schwarzer. Grund dafür ist der private Quellcode des Messengers.

Wer dem Datenhunger entgehen will, kann zu datenschutzkonformeren Messengern, wie Threema und Wire aus Europa, wechseln. Ebenfalls ist es möglich, einen nach bestimmten Angaben folgenden Bericht an WhatsApp zu schreiben, in dem für die Unterlassung der Datenweitergabe argumentiert werden muss.

Voller Zugriff auf Prüfungsdaten

Am 12. Januar kam es an der Freien Universität Berlin zu einer technischen Panne, durch die die Studierenden Zugriff auf die Daten der Prüfungsämter bekamen.

Leonard Kamps, selbst Master-Studierender der FU Berlin, beschreibt bei netzpolitk.org, dass die Wartung „… neue Funktionen der Studierendenverwaltung …“ freischalten sollte. Durch einen Fehler konnten die Studierenden nach der Wartung jedoch „… Noten und Teilnahmelisten der gesamten Uni seit 2005 einsehen und teils verändern“. Kritisiert wird, dass die Datenbank trotz Meldungen an der betroffenen Abteilung nicht geschlossen oder in den Wartungsmodus übertragen wurde.

Kamps erklärt, dass eine Meldung der FU Berlin an die Datenschutzbeauftragte der Stadt gerichtet werden muss, „… wenn der Vorfall eine ‚Gefahr für die Rechtsgüter‘ der ehemaligen und aktuellen Studierenden darstellt“. Wenn sich diese Gefahr bestätigt, muss eine Benachrichtigung aller Betroffenen erfolgen.

Nutzung des Melderegisters für Impfeinladungen

In einem Interview mit der Welt-Journalistin Katja Losch erklärt der ehemalige Bundesbeauftragte für Datenschutz Peter Schar, dass die Nutzung des Melderegisters laut dem Bundesmeldegesetz für die Zwecke der Impfeinladungen möglich ist.

Schar macht jedoch auch deutlich, dass die jeweiligen Landesgesetze diese Dateneinsicht zum Teil verbieten. Dadurch kommt es, dass das Erreichen von betroffenen Menschen erschwert wird. Um den Prozess zu beschleunigen, ist laut Schar eine Anpassung des Landesgesetzes vonnöten. Er meint, dass solche eine Anpassung auch in keinem Konflikt mit dem Datenschutzrecht, der Datenschutzgrundverordnung und den Datenschutzbestimmungen des Bundesmeldegesetzes steht.