Datenkrake “Clubhouse”?

Eigener Screenshot von der App “Clubhouse” im App Store auf einem Apple Smartphone

Die Audioplattform “Clubhouse” hat Anfang 2021 innerhalb kürzester Zeit den ersten Rang bei den Social Networking Charts im App Store von Apple erklommen. Gleichzeitig berichtet der Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband, Klaus Müller, über Twitter über die Abmahnung der Anbieter von “Clubhouse” aufgrund von gravierenden rechtlichen Mängeln. Was hat es mit der App und den Mängeln – gerade hinsichtlich des Datenschutzes – auf sich?

Die Social-Networking-Site Clubhouse gehört zum Unternehmen Alpha Exploration Co. aus der Nähe von San Francisco. Gründer der amerikanischen App sind Paul Davison (vormals bei Pinterest) und Rohan Seth (vormals bei Google).

Aufbau und Angebot der App

Als reine Audioplattform bietet “Clubhouse” das Erstellen von virtuellen Räumen an, um sich mit anderen Nutzern zum Austausch zu treffen. Zur Veranschaulichung kann man sich die App als eine Life-Podcasts-Plattform vorstellen, durch die den Nutzern die theoretische Teilnahme an hunderten Gesprächsräumen ermöglicht ist. Teilnehmen kann man als Sprecher oder Zuhörer, wobei die jeweiligen Gastgeber der Konversation Zuhörenden auch das Sprechen gestatten können. Die Nutzer können sich auch in sogenannten Clubs organisieren, in denen das Vorausplanen von Gesprächsräumen möglich ist.

Auffällig ist die künstliche Verknappung der App: Mitmachen kann man derzeitig nur durch eine Einladung eines bereits beigetretenen Nutzers. Dabei darf jeder Nutzer nur zwei Einladungen versenden. Außerdem ist die App zurzeit nur für Apple-Geräte mit iOS erhältlich, wodurch alle Nutzer von Android-Smartphones ausgeschlossen sind.

Insbesondere dieser exklusive Zugang dürfte zu der Entstehung des aktuellen Hypes beigetragen haben. Ein Effekt namens “Fear of Missing out”, also die Angst vor dem Verpassen, regt Menschen zur Teilnahme an.

Clubhouse” und der Datenschutz

Da man die App zurzeit nur mit einer Einladung gebrauchen kann, muss man “Clubhouse” bei der Registrierung als Nutzer den Zugriff auf alle gespeicherten Kontakte auf dem Smartphone gewähren, um selbst Freunde einzuladen. Die Daten aus dem Adressbuch werden auf die Server der Alpha Exploration Co. in den Vereinigten Staaten übertragen. Diese Übertragung ist problematisch, da die USA datenschutzrechtlich als unsicher gilt. Außerdem müssen laut Artikel 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) alle betroffenen Kontakte der Clubhouse Nutzer vor der Gewährung des Zugriffs über die Nutzung ihrer persönlichen Daten informiert werden – sonst liegt ein Verstoß vor.

Kritisch zu betrachten ist auch die Anlage von sogenannten “Schattenprofilen” von den Kontakten, die die App nicht nutzen. Dabei werden die Namen und (Kontakt-)Daten der Personen abgespeichert.

In Deutschland wird Clubhouse derzeitig auch noch ohne das erforderliche Impressum betrieben. Außerdem liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutz-Hinweise nicht wie vorgeschrieben auf Deutsch, sondern nur auf Englisch vor. In ebendiesen Nutzungsbedingungen gibt Clubhouse auch folgendes an: „By using the Service, you consent to having your audio temporarily recorded when you speak in a room“, zu Deutsch: Wenn Sie diesen Service nutzen, willigen Sie der temporären Aufnahme von Audiomitschnitten zu. Laut “Clubhouse” selbst erfolgen diese Aufzeichnungen zur Meldung und Ahndung von Regelverstößen während der Live-Gespräche.

Die App sammelt auch Informationen über den Nutzer selbst, um ein Kommunikationsprofil zu erstellen. Unter diesen Informationen sind Daten über Accounts und Gruppen, mit denen sich der Nutzer austauscht, und auch Informationen darüber, wie oft und wie lange der Nutzer zu welcher Tageszeit aktiv ist.

Neben dem Datenschutz bietet die App auch inhaltliche Risiken: „In den USA kamen schon bald nach dem Start erste Berichte auf über Antisemitismus, Rassismus und Sexismus in der App. So werden eben nicht nur spannende Ideen und Wissen diskutiert, sondern auch Menschen angefeindet oder Falschinformationen verbreitet“, so Thomas Moßburger vom BR24. Das ist aber ein anderes Thema, mit dem sich jeder einzelne kritisch auseinandersetzen muss.

Für die Zukunft stellt sich die Frage, wie das Unternehmen Geld verdienen will. Mit dem Schalten von Audiowerbung? Oder stellen unsere persönlichen Daten das Kapital des Unternehmens dar?